Düsseldorfer Tabelle


Die Düsseldorfer Tabelle enthält Leitlinien für den Unterhaltsbedarf von Unterhaltsberechtigten. Sie beruht auf Koordinierungsgesprächen zwischen Richtern der Familiensenate der Oberlandesgerichte Düsseldorf, Köln, Hamm, der Unterhaltskommission des Deutschen Familiengerichtstages e.V. sowie einer Umfrage bei den übrigen Oberlandesgerichten. Sie wird im zweijährigen Turnus zum 01.07. und bei Bedarf aktualisiert.

Auf den Seiten des OLG Düsseldorfs können Sie sowohl die aktuelle Tabelle als auch die Tabellen 2005 bis 2008 herunterladen.

Direkte Links zu den PDF- Dokumenten des OLG Düsseldorf (extern):


Ausführliche und umfangreiche Informationen zu Mindestunterhalt, Eigenbedarf, Selbstbehalt, Trennungsunterhalt, Kindergeld, Düsseldorfer Tabelle finden Sie auf  dieser Webseite (extern)

 

Unterhaltsvorschuss


Der Unterhaltsvorschuss nach dem  Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) ist eine Sozialleistung für Kinder unter 12 Jahren, die 1980 eingeführt wurde. Unterhaltsvorschuss wird von den Unterhaltsvorschusskassen, das sind spezielle Stellen der kommunalen Jugendämter, gewährt.

Anspruch haben alleinerziehende Mütter oder Väter, wenn der andere Elternteil keinen oder einen unterhalb des Mindestunterhaltes liegenden Unterhaltsbeitrag leistet. Die Zahlungshöchstdauer beträgt 72 Monate, Unterbrechungen im Zahlungszeitraum sind möglich, z.B., weil der andere Elternteil vorübergehend genügend Unterhalt zahlt.*

*Auszug aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie - hier finden Sie  den gesamten Artikel


Eine Broschüre zum Thema "Unterhaltsvorschuss" des Bundesfamilienministeriums finden Sie als  PDF- Dokument hier.

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